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No. 283
Anlaß eine Regierungs-Verfügung vom 1ten
d.Mts.
veranlasse ich Euer Wohlgeboren hiermit, mir
längstens
innerhalb zwei Wochen über folgende das
Judenwesen
betreffende Puncte genaue und zuverlässige
Auskunft zu geben.
Der Abkürzung halber wollen Sie in
Ihrem Berichte
es dabei aber ja nicht an der nöthigen
Vollständig-
keit fehlen lassen damit Rückfragen
vermieden werden.
1. An welchen Orten bestehen
Synagogen oder zu gottes-
dienstlichen Versammlungen dienende
Judenschulen? Sind
dieselben Eigenthum der Juden oder von
denselben
blos gemiethet? Wie viele Juden und welche
Ortschaften
gehören zu den einzelnen Synagogen-Bezirken,
und
halten sich alle innerhalb derselben wohnenden
Familienhäupter
resp: alle volljährigen und selbst-
ständigen Juden
wirklich zu dieser Synagogen-
Gemeinde?
2. Haben und
üben alle Mitglieder eines jüdischen
Synagogen-Verbandes
ein volles Stimmrecht in den
Gemeinde-Angelegenheiten?
3.
Wie werden die Gemeinden in Bezug auf die Cultus-
Angelegenheiten
repraesentiert, und welches sind die Func-
tionen und Befugnisse
dieser Vorsteher?
4. Welche Gemeinden haben einen Rabbiner; wie
wird derselbe
erwählt resp: bestätigt und wie kann er
entlassen werden?
Auf welche Weise hat er seine sittliche und
intellectuelle
Qualification nachzuweisen? Von wem und in
welcher
Art wird er besoldet, welches sind seine einzelnen
Func-
tionen und in welchem Amts-Verhältnisse steht er zu
dem
Vorstande?
5. Welche zu dem Cultus in Beziehung stehende
Personen gibt
es noch ausser den Rabbinern, namentlich in den
Orten, wo sich
keine Synagogen befinden, und wie, von wem, auf wie
lange
werden sie erwählt, wie besoldet und wie entlassen?
6.
Worin besteht das Gemeinde-Vermögen; finden sich
namentlich
besondere Fonds oder Stiftungen für Kranke<n>-
und Armenpflege,
Beerdigungen etc., und wer verwaltet sie? Gibt
es irgendwo
noch besondere Judenkirchhöfe?
7. Wie
und von wem werden die Cultuskosten oder sonstigenGemeinde-
Beiträge
und Lasten repartiert und eingezogen?
8. Übt die
Gemeinde resp: Vorstand ein /:geistliches:/ Strafrecht
gegen die
einzelnen Mitglieder aus und in welcher Weise
wird der Bann noch
gehandhabt und von wem? Wer
entscheidet Streitigkeiten in
Gemeinde- und Cultus-An-
gelegenheiten? Sind deshalb Spaltungen
vorhanden, worin
äußern sich dieselben, welche Parthei
bleibt die numerische
Majorität, und welche die neologische
oder die altgläubige
läßt sich etwa als die
sittlich bessere bezeichnen?
9. Hat die deutsche Sprache
bei dem Gottesdienste Eingang gefunden
und wie weit? Wird auch
gepredigt; findet eine der
Confirmation der Kinder in der
christlichen Kirche
nachgebildete oder ähnliche Aufnahme
derselben in die
Gemeinde Statt und was ist in Bezug auf
Nachahm[ung (?)
christlicher Riten und Gebräuche insbesondere
bei der T[ätigkeit (?)
der Cultus-Beamten, sonst etwa zu
bemerken?
10. Wer ertheilt den jüdischen Kindern den
Religions-Unter[richt
und unter wessen Aufsicht? /: NB. In den
Listen über
den Schulbesuch der Judenkinder wird häufig
bemer[kt
daß die Eltern den Religions-Unterricht ertheilen
[.
Dies ist (?) bei vielen ein bloßes Vorgeben,
resp:[
besteht dieser Unterricht und nach welchen Grund[sätzen
und
Lehrnormen wird er ertheilt? /.
11. Haben die Juden zur
Unterhaltung der christli[chen
Kirchen und Pfarrer irgendwo
beizutragen und [worauf
beruht diese Beitragspflicht.
Allner
den 15.ten April 1843
Der Landrath
in Vertretung
der
Kreis-Deputierte
.... (?)
An
den Herrn Bürgermeister
Braschoss
Wohlgeboren
zu
Stockem
[.....
= nicht lesbar wegen Beschädigung, bzw. Heftrand
"Gewalt
beendet keine Geschichte"
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