[Antijüdische Stimmungen] [Recht des 19. Jahrhunderts] [Juden an Rhein & Sieg]  [Synagogengemeinde]

Blatt 23



Uckendorf, den 18.Maerz 1841.
Die Anstellung eines
Vorsängers in der Synagoge
zu Mondorf
ad No. 1494

für ..(?) Berichte und die verehrliche hierbei
folgende Marginal-Verfügung vom
9. ......gef., wie folgt:

Die Mitglieder der israelitisch Syna-
goge zu Mondorf sind seit langen Jahren

Die Ausübung des G mosaischen
Gottesdienstes in der Synagoge zu
Mondorf, ist seit langen Jahren die
Veranlassung zu einem sich stets er-
neuernden Streite unter den Mit-
gliedern der dortigen israelitischen
Gemeinde gewesen, der zuweilen so-
gar in Thätlichkeiten während der
gottesdienstlichen Verrichtungen aus-
artete.
und tumultuarischen Auf-
tritten
ausgeartet ist. Einen Vorsänger, der eigens
angestellten eigenen Vorsänger haben hatten
sie nie aus dem Grunde nie, vielmehr glaubten alle
Mitglieder sich fähig zu diesem Amte und das betrachteten die

angestellt, weil sie dessen Besoldung
eines Vorsängers als eine über-
flüssige Ausgabe betrachteten.
Sie glaubten sich alle
Alle Mitglieder glaubten sich gleich fähig und dazu berufen, dieses
ein Amt, das in ihren Augen ohne
Zweifel in ihren Augen von unge-
wöhnlicher Wichtigkeit warzu
bekleiden, da indeß doch endlich
nur einer die Function eines Vor-
sängers ausüben konnte

und da alle niemand seine vermeint-
lichen Ansprüche auf diese Ehre auf-
gab freiwillig beigeben geneigt war, so
wollte, so war der z derj derjenige
von ihnen der die momentan die
beneideten Functionen eines Vorsängers
ausübte, stets der Gegenstand
ihres Hasses. Selbst der Einfluß ihrer
religiösen OberBehörde scheiterte an
Das einzige
der Eitelkeit der Juden völlig und
die anstellung
Eine alle Maasregel die das
Consist j israelitische Consistorium
in Bonn, traf, zu treffen für gut fand,
die Erlassene um diesem dem Unfug zu
begegnen, bl sind fruchtlos geblie-
ben sind ohne die beabsichtigte
Wirkung geblieben.
Die Anstellung eines fremden Vorsängers
scheint mir daher das einzige Mittel
zu seyn, um in der Synagoge Ruhe
und Ordnung herzustellen.

Ich bin daher mit meinem .... Collegen
von Sieglar ganz darüber einver-
standen, daß die Anstellung eines
fremden Vorsängers zu Mondorf
Bedürfniß geworden und indem mir
und mir durch dieses Mittel in
der Synagoge Ruhe und Ordnung her-
zustellen ist. -
Wenn daher nun sohin
der ...Bromberger Qualification
zu diesem Amte besitzt, und und in polizei-
lcher Hinsicht nichts gegen ihn einzu-
wenden ist und andrerseits die Gem
jüdische Gemeinde sich über seine Be-
soldung zu einigen vermag
, so dürfte
trete ich dem Antrage meines Herrn
Collegen vollkommen bei.
Die Meinung der israelitischen
Glaubensgenossen hierüber einzuhohlen
würde bei ihrer gegenseitigen Erbitte-
rung nur nicht zum Ziele führen.
Vielmehr muß der Vorsänger
ernannt, dahin gestellt und seine
Besoldung, die sie deren Zahlung
sie nicht die Juden nicht ver-
weigern dürfen - höheren
Orts fixiert werden, wenn
der Zweck erreicht werden soll.

D.B.

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"Gewalt beendet keine Geschichte"
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