Blatt 23
Uckendorf, den
18.Maerz 1841.
Die Anstellung eines
Vorsängers in der
Synagoge
zu Mondorf
ad No. 1494
für ..(?)
Berichte und die verehrliche hierbei
folgende Marginal-Verfügung
vom
9. ......gef., wie folgt:Die Mitglieder der
israelitisch Syna-
goge zu Mondorf sind seit langen Jahren
Die
Ausübung des G mosaischen
Gottesdienstes in der Synagoge zu
Mondorf, ist seit langen
Jahren die
Veranlassung zu einem sich stets er-
neuernden
Streite unter den Mit-
gliedern der dortigen
israelitischen
Gemeinde gewesen, der zuweilen so-
gar in
Thätlichkeiten während der und tumultuarischen
Auf-
gottesdienstlichen
Verrichtungen aus-
artete.
tritten
ausgeartet ist. Einen Vorsänger,
der eigensangestellten
eigenen Vorsänger haben hatten
sie
nie aus dem Grunde nie, vielmehr
glaubten alle
Mitglieder sich fähig zu diesem Amte und das
betrachteten die
angestellt, weil sie dessen
Besoldungeines Vorsängers als eine
über-
flüssige Ausgabe betrachteten.Sie
glaubten sich alle
Alle Mitglieder glaubten sich
gleich fähig und dazu berufen, diesesein
Amt, das in ihren Augen ohne
Zweifel in
ihren Augen von unge-
wöhnlicher Wichtigkeit warzu
bekleiden,
da indeß doch endlich
nur einer die Function
eines Vor-
sängers ausüben konnte
und da
alle niemand seine vermeint-
lichen
Ansprüche auf diese Ehre auf-gab
freiwillig beigeben geneigt war, so
wollte,
so war der z derj derjenige
von ihnen der
die momentan die
beneideten Functionen
eines Vorsängers
ausübte, stets der Gegenstand
ihres
Hasses. Selbst der Einfluß ihrer
religiösen OberBehörde
scheiterte an Das einzige
der
Eitelkeit der Juden völlig und die
anstellungEine alle
Maasregel die dasConsist j israelitische
Consistorium
in Bonn, traf, zu treffen für gut
fand,die Erlassene um diesem
dem Unfug zu
begegnen, bl sind fruchtlos geblie-ben
sind ohne die beabsichtigte
Wirkung geblieben.Die
Anstellung eines fremden Vorsängers
scheint mir daher das
einzige Mittel
zu seyn, um in der Synagoge Ruhe
und Ordnung
herzustellen.
Ich bin daher mit meinem .... Collegen
von Sieglar ganz darüber einver-
standen, daß die
Anstellung eines
fremden Vorsängers zu Mondorf
Bedürfniß
geworden und indem mir
und mir durch
dieses Mittel in
der Synagoge Ruhe und Ordnung her-
zustellen
ist. -
Wenn daher nun sohin
der
...Bromberger Qualification
zu diesem Amte besitzt, und
und in polizei-
lcher Hinsicht nichts gegen ihn einzu-
wenden
ist und andrerseits die Gem, so
jüdische Gemeinde sich
über seine Be-
soldung zu einigen vermagdürfte
trete ich dem Antrage meines
Herrn
Collegen vollkommen bei.
Die Meinung der
israelitischen
Glaubensgenossen hierüber einzuhohlen
würde
bei ihrer gegenseitigen Erbitte-
rung nur
nicht zum Ziele führen.
Vielmehr muß der
Vorsänger
ernannt, dahin gestellt und seine
Besoldung, die
sie deren Zahlung sie nicht
die Juden nicht ver-
weigern dürfen - höheren
Orts
fixiert werden, wenn
der Zweck erreicht werden soll.
D.B.
"Gewalt
beendet keine Geschichte"
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Gymnasium Niederkassel